Informationsveranstaltung zum Masterstudiengang Steuerberatung am 25.04.2024

Wir laden Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung für den Masterstudiengang Steuerberatung ein. Die Veranstaltung bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, sich ausführlich über den Studiengang zu informieren.
Wann? Donnerstag, 25. April 2024, von 13:00 bis 13:30 Uhr
Wo? Raum BL.112, 1. Stock, Fakultät Betriebswirtschaft, Bahnhofstraße 87, 90402 Nürnberg
Die Veranstaltung wird von der Studiengangsleiterin, Frau Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer, geleitet. Nutzen Sie die Gelegenheit, direkt Fragen zu stellen und mehr über die Inhalte, Anforderungen und besonderen Angebote des Masterprogramms zu erfahren.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu begrüßen und Ihnen dabei zu helfen, den nächsten Schritt in Ihrer akademischen und beruflichen Laufbahn zu planen.

Tax meets Technology, Gastvortrag am 04.12.2023

„Künstliche Intelligenz in der (internationalen) Steuerberatung“

Künstliche Intelligenz (KI) ist dabei, die Steuerberatung explosionsartig zu revolutionieren. Dies gilt sowohl für die organisatorischen Arbeitsabläufe in einer Steuerkanzlei als auch für die Mandantenberatung bzw. die Leistungserstellung der typischen Steuerberatungstätigkeiten Gestaltungs-, Deklarations- und Steuerdurchsetzungsberatung. Generell führt dies zu neuen bzw. sich verändernden Beratungsansätzen und Geschäftsmodellen in der steuerlichen Beratungspraxis. Diese Entwicklung wird durch die angespannte Personalsituation noch beschleunigt und zwingt deshalb auch die Finanzverwaltung zu einer verstärkten KI-Anwendung. Infolgedessen muss eine praxisorientierte Hochschulausbildung diesen disruptiven Prozess in den Fokus nehmen. Im Rahmen der Vorlesungsreihe „Internationale Steuerplanung“ von Herrn Prof. Dr. Christian Schmidt fand im Zusammenspiel mit Frau Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer, Studiengangsleiterin des Masterstudiengangs Steuerberatung, am Montag, 04.12.2023, ein wegweisender Gastvortrag zur „Künstlichen Intelligenz in der (internationalen) Steuerberatung“ für unsere Masterstudierenden statt.

 

 


Herr Michel Braun (Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Wirtschaftstreuhand GmbH) und Frau Dr. Jenny Köppe-Karkutsch (Senior Manager, WTS) referierten – nach einer einleitenden Begrüßung von Herrn Prof. Dr. Christian Schmidt – über diese durchschlagende Entwicklung und Anwendung von KI in der steuerlichen Beratung. Im Wechselspiel gaben sowohl Herr M. Braun als auch Frau Dr. J. Köppe-Karkutsch höchst interessante Einblicke über den aktuellen Stand des „KI-Angebots“ und deren Einsatz in sog. „steuerspezifischen use cases“, insbesondere in der konkreten Handhabung bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Beide rundeten ihren hochkarätigen Vortrag mit einem optimistischen Ausblick auf künftige KI-Angebots- und steuerliche Betätigungsfelder für unsere Masterstudierenden ab.

 

Die frühzeitige und intensive Auseinandersetzung mit diesem aktuellen Brennpunkt-Thema traf unsere Masterstudierenden direkt ins Mark und weckte das Bewusstsein, dass sich ihre Ausbildung bzw. Fortbildung und auch steuerliche Berufsausübung revolutionär verändern werden. Demzufolge nutzten die Masterstudierenden bereits während des Vortrags die sich bietende Gelegenheit, sich interessiert und konstruktiv mit den Spitzenvertretern aus der steuerlichen Beratungspraxis fachlich austauschen zu können.


Exkursion zum Bundesfinanzhof München

Nach einer durch die Corona-Pandemie bedingten „Durststrecke“ ist erfreulicherweise wieder eine ganztägige Exkursion zum Bundesfinanzhof (BFH: Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle in München) für unsere Studierenden des Masterstudiengangs Steuerberatung möglich gewesen:

 

Im Zuge einer praxisnahen Veranschaulichung, insbesondere als Ergänzung und fachinhaltlichen Vertiefung des Moduls „Aktuelle Fälle aus der BFH-Rechtsprechung“ (von Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer und Prof. Dr. Peter Schlieper), nahmen die Masterstudierenden an dem BFH-Verfahren „X R 4/21“ in einem historischen Sitzungsaal am Mittwoch, 26. April 2023, teil. Die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren setzte sich damit auseinander, ob der in Deutschland steuerpflichtige Kläger für sein in Frankreich belegenes (eigengenutztes) Gebäude, das unter kulturgeschichtlichen Denkmalschutz Deutschlands steht, für nachträgliche Herstellungskosten eine Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen könne, wenngleich diese Baumaßnahmen weder mit einer deutschen noch mit einer französischen Denkmalschutz-Behörde vor deren Beginn angezeigt bzw. abgestimmt waren.

 

Im Anschluss an diese - im „Wortwechsel-Spiel“ interessant - geführte Verhandlung ist die gesamte Historie des Bundesfinanzhofs (vormals Reichsfinanzhof: RFH), einschließlich der im RFH/BFH die Steuerrechtsprechung bedeutsam gestaltenden Richterpersönlichkeiten, von Frau Wald (als wissensch.-MAin im BFH) würdigend und anschaulich beleuchtet worden. Dabei nutzten die Masterstudierenden auch die gebotene Möglichkeit, sich in einer Frage- und Gesprächsrunde weitergehend über die richterliche BFH-Tätigkeit und schließlich über die Urteilsveröffentlichungen zu informieren.

 



28. Juni 2022: „IStR Round Table“                                              Fortsetzung für „Freunde“ des Internationalen Steuerrechts

in Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer Nürnberg (StBK Nbg.) und dem Verein zur Förderung des Steuerstudiums an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm („Netzwerk Steuern e. V.“)

Nach einer längeren pandemiebedingten „Pause“ ist der IStR Round Table am 28. Juni 2022 in die vertrauten Räume der Steuerberaterkammer Nürnberg zurück gekehrt, um der aktuellen Entwicklung im Internationalen Steuerrecht Rechnung zu tragen. Das von Prof. Dr. Christian Schmidt ins Leben gerufene Format etablierte sich bereits „vor Corona“ zu einer Netzwerk-Plattform, auf der Interessierte und Fachexperten/-innen des Internationalen Steuerrechts den fachlichen Austausch über grenzüberschreitende Praxisfälle persönlich nutzen und pflegen. Aufgrund der Unterstützung durch die Steuerberaterkammer Nürnberg kann diese Fachveranstaltung sogar als Fortbildung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ angerechnet bzw. berücksichtigt werden.


Nach einleitenden Begrüßungsworten gab Prof. Dr. Christian Schmidt (TH Nbg. GSO, „Netzwerk Steuern e.V.“ und Moderator des „IStR Round Table“) sogleich ein „aktuelles Update“ zu der momentan stattfindenden Neuordnung im Internationalen Steuerrecht: In seinem Bericht informierte er die TN/-innen über die OECD-Arbeiten bei Säule I und II. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass Prof. Dr. Christian Schmidt in der Fachzeitschrift „Internationales Steuerrecht (IStR)“ einen „Bericht über die öffentliche Konsultation bei der OECD zum GloBE-Konzept („Säule 2“) am 09.12.2019“ veröffentlichte (in: IStR 2020, S. 136 ff.).

Zudem stellte der Moderator den Schlussantrag des Generalanwalts Anthony Michael Collins v. 10.3.2022 (C-538/20, Finanzamt B/W AG, IStR 2022, S. 240) zum Thema der „finalen Verluste“ vor: Sollte der EuGH dem Schlussantrag nämlich folgen, wäre dies eine Abweichung seiner bisherigen Rechtsprechung, d. h. finale Verluste einer DBA-Freistellungsbetriebsstätte würden in diesem Fall zukünftig steuerlich quasi „untergehen“! Im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema stellte der Moderator überdies den TN/-innen die praxisorientierte Frage: „Quo vadis, Betriebsstätte?“ - und erläuterte die Fragestellung anhand von zwei FG-Urteilen, die derzeit in einem Revisionsverfahren beim BFH anhängig sind.

Daran anschließend übergab der Moderator das Wort an unseren Alumnus Matthias Becker (Director bei der WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH), der aus unterschiedlichen Blickwinkeln in fachlich hervorragender Weise „Top-Aktuelles“ aus der steuerlichen Beratungspraxis - insbesondere zum Thema der Hinzurechnungsbesteuerung -  beleuchtete.

Das Schwerpunktthema „Betriebsstätte“ aus umsatzsteuerlicher Sicht fortsetzend, besprach unsere Alumna Christine Hohenstein (Siemens AG) das aktuelle EuGH-Urteil v. 07.04.2022 in der Rechtssache C-333/20 „Berlin Chemie A. Menarini“ (IStR 2022, S. 322), das für die Praxis sehr interessant und relevant hinsichtlich der weiteren Präzisierung des Begriffs der „festen Niederlassung“ ist.

Die fachlichen Vorträge abrundend, berichtete Daniel Then (Senior Manager bei der WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH) über Erfahrungswerte aus Betriebsprüfungen bei Inbound-Betriebsstätten; hierzu erläuterte er u. a. zwei wichtige Praxisbeispiele: zum einen zur Klassifikation einer Bau- und Montagebetriebsstätte und zum anderen zur Währungsumrechnung bei Inbound-Betriebsstätten.

Im Anschluss an diese Vorträge fand der gewohnte kollegiale Fachaustausch statt. Dabei werden von den Teilnehmern grenzüberschreitende steuerliche Praxisfälle selbst vorgestellt und in der „IStR Runde“ diskutiert. So schilderte Hermann Endres (Steuerkanzlei Endres und Wiedemann „mew-tax“) einen interessanten und spannenden Fall zu § 6 AStG bzgl. der „Wegzugsbesteuerung“ mit Schwerpunkt einer möglichen Stundung. Abschließend hat noch ein aussichtsreicher und guter (Kontakt-)Austausch unter den Teilnehmern stattgefunden, wobei weitere mögliche Kooperationsmöglichkeiten mit steuerlichen Vertretern aus der Beratungspraxis ins Auge gefasst worden sind.

 


22.10.2021: Prof. Dr. Christian Schmidt: Kammerfachtag in München

Im Rahmen des fachlich hochkarätig besetzten Kammerfachtags der Steuerberaterkammer München vom 22.10.2021 wurde der aktuellen Entwicklung in der Besteuerung von Familienunternehmen und der Körperschaftsteuerreform nach dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts („KöMoG“) in interessanten und spannenden Vorträgen Rechnung getragen.

Im Anschluss an Jürgen Sievert (Partner der KPMG; Vortrag zu „Aktuelle ertragsteuerliche Themen bei Personen- und Kapitalgesellschaften“) setzte sich Prof. Dr. Christian Schmidt (Fachberater für Internationales Steuerrecht) - im Zusammenspiel mit Daniel Blöchle (Geschäftsführer und Partner der WTS) - mit den Chancen (und Risiken) nach dem sog. „Optionsmodell“ im Sinne des „KöMoG“ fachinhaltlich auseinander:


Als Bindeglied zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg GSO, Fachbereich Steuern, dem Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ und der steuerberatenden Berufspraxis (als Partner of Counsel bei der WTS) referierte Prof. Dr. Christian Schmidt über die tiefgreifenden Neuerungen durch das Optionsmodell, die vornehmlich mittelständischen Unternehmen mit einem überschaubaren Gesellschafterkreis eine neue und interessante Wahlmöglichkeit der Besteuerungsform bietet. Die Einführung dieses Modells erlaubt Personenhandelsgesellschaften, die Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz per Antrag zu wählen (Option mit Wirkung ab 2022). Somit können die Vorteile der Personengesellschaft beim Gesellschaftsrecht, bei der Publizität und bei der Mitbestimmung mit der in vielen Fällen günstigeren Kapitalgesellschaftsbesteuerung kombiniert werden, ohne die Vorteile bei der Erbschaft- und Grundsteuer zu verlieren. Diese hybride Struktur kann und wird insbesondere in Inlandsfällen vorteilhaft sein, wobei sich die Vorteile in der Regel aus dem außersteuerlichen Bereich (Mitbestimmung, Publizität, Gesellschaftsrecht) ergeben werden.



20./21 Juli 2021: Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer und Prof. Dr. Christian Schmidt: Deutsch-Tschechisches Steuerforum

Aufgrund der hervorragenden Beziehungen zwischen der Steuerberaterkammer Nürnberg und der Tschechischen Republik fand vom 20.07. bis 21.07.2021 ein Deutsch-Tschechisches Steuerforum in Pilsen/Tschechien statt, das eine ideale Plattform für den fachlichen (Meinungs-)Austausch in grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen geboten hat. Als Bindeglied zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, Fachbereich Steuern, dem Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ und der steuerberatenden Berufspraxis haben Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer und Prof. Dr. Christian Schmidt an diesem Forum teilgenommen, das die aktuellen Problemfelder bei der grenzüberschreitenden steuerlichen und rechtlichen Beratung aus Sicht der Beratungspraxis, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft beleuchtete und Lösungsmöglichkeiten aufzeigte. In diesem Rahmen legte Prof. Dr. Christian Schmidt als Redner den Fokus auf das brisante Thema „Brennpunkt Betriebsstätte“ mit speziellem Augenmerk auf die aktuelle Entwicklung beim Betriebsstättenbegriff und damit einhergehende Probleme in der steuerlichen Beratungspraxis.



29. Juni 2021: Fortsetzung des neuen Formats für "Freunde" des Internationalen Steuerrechts - IStR Round Table

in Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer Nürnberg (StBK Nbg.) und dem Verein zur Förderung des Steuerstudiums an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm („Netzwerk Steuern e. V.“)

 

Nach einer durch die Corona-Pandemie bedingten längeren Zwangspause konnte der IStR Round Table am 29. Juni 2021 in den Räumen der Steuerberaterkammer - unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln - wieder aufgenommen werden, um der aktuellen Entwicklung im Internationalen Steuerrecht Rechnung zu tragen. Das von Prof. Dr. Christian Schmidt ins Leben gerufene Format etablierte sich „vor Corona“ zu einer Netzwerk-Plattform, auf der Interessierte und Fachexperten/-innen des Internationalen Steuerrechts den fachlichen Austausch über grenzüberschreitende Praxisfälle nun auch „während Corona“ persönlich nutzen und pflegen.


Nach einleitenden Begrüßungsworten wies Prof. Dr. Christian Schmidt (TH Nbg. GSO, „Netzwerk Steuern e.V.“ und Moderator des „IStR Round Table“) darauf hin, dass der IStR Round Table in einem neuen Format mithilfe der Steuerberaterkammer Nürnberg angeboten werden könne: ab sofort zähle der IStR Round Table auch als Fortbildungsveranstaltung und könne somit als Fortbildung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ angerechnet bzw. berücksichtigt werden. 

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IStR Round Table VAT Case
IStR Round Table 29.06.2021 Fall_R.-Kett
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Nach diesem Hinweis informierte der Moderator selbst über die besonderen Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht zum Ende der Legislaturperiode hin (u. a. ATAD-Umsetzungsgesetz, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz und Steueroasen-Abwehrgesetz). Darüber hinaus gab der Moderator Einblick in die aktuellen Entwicklungen bei den OECD-Arbeiten zur Neuordnung des IStR („Säule I und II“) und die Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments („MLI“) - zur Erinnerung sei erwähnt, dass Prof. Dr. Christian Schmidt in der Fachzeitschrift „Internationales Steuerrecht (IStR)“ einen „Bericht über die öffentliche Konsultation bei der OECD zum GloBE-Konzept („Säule 2“) am 09.12.2019“ veröffentlichte (in: IStR 2020, S. 136 ff.). Daran anschließend übergab der Moderator das Wort an Dr. Klaus Dumser (Partner bei WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH), der ausführlich Bericht über das neue Optionsmodell nach § 1a KStG im internationalen Kontext erstattete und diesbzgl. auf die „Fußangeln“ hinwies. Nach diesem Modell sei es für bestimmte Personengesellschaften in Zukunft zwar per Antrag möglich, dass bestimmte Personengesellschaften wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden können - unter Berücksichtigung nationaler und internationaler steuerlicher Chancen. Sofern eine „optierende Gesellschaft“ aber Muttergesellschaft von ausländischen Tochtergesellschaften sei, gebe es Probleme bei den DBA-Vergünstigungen, und auch die Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie („MTR“) bzw. Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie („ZLR“) scheide aus. An diesen spannenden Vortrag anknüpfend, stellte Christine Hohenstein (Siemens AG) - unsere Alumna, die mit ihrer großen Umsatzsteuerkompetenz wieder diesen Part mit ihrer lebendigen Vortragsweise hervorragend abdeckte - das für die Beratungspraxis bedeutsame EuGH-Urteil „Titanium“ (v. 03.06.2021, C-931/19) zur umsatzsteuerlichen Begründung einer Betriebsstätte vor. Damit bildete sie die Brücke zu einem aktuell für die Praxis bedeutsamen Fall (Urteil FG Berlin-Brandenburg), der von Prof. Dr. Christian Schmidt vorgetragen wurde. In diesem Zusammenspiel der beiden Referenten wurde die wichtige Abgrenzung der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte („feste Niederlassung“) von der ertragsteuerlichen Betriebsstätte den Teilnehmern anschaulich vor Augen geführt. Christine Hohenstein hat ihren Vortrag abgerundet, indem sie in ihren Ausführungen die Bedeutung aktueller EuGH-Rechtsprechung für die umsatzsteuerliche Organschaft herausstellte und inhaltlich auf das Mehrwertsteuer-Digitalpaket einging. Zum Abschluss des IStR Round Table erfolgte ein - in gewohnter Weise - kollegialer Austausch zu (von den Teilnehmern selbst) vorgestellten, nicht weniger interessanten Praxis-Fallstudien: So brachte Hermann Endres (Steuerkanzlei Endres und Wiedemann „mew-tax“) einen bedeutungsvollen Praxisfall zum Thema „steuerliche Behandlung von director´s fee unter Beachtung des DBA mit Singapur“ ein, ehe Rudolf Kettel die Zuhörer über den aktuellen Sachstand seines aufschlussreichen Falls zum Thema der „Hinzurechnungsbesteuerung einer schweizerischen „Immo-AG“ informierte. Beide Fallstudien führten unter den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des IStR Round Table zu einer lebendigen Fach-Diskussion mit jeweiligen Problem-Lösungsansätzen aus unterschiedlichen Blickwinkeln, die in fachlich herausragender Weise unser Alumni Matthias Becker (WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH) beleuchtete.

Im Nachgang zu dieser Veranstaltung ist es nach wie vor sehr erfreulich festzustellen, dass unter den Teilnehmern/-innen ein sehr guter Kontaktaustausch stattgefunden hat; der Verein steht aufgrund dieser Veranstaltungsreihe in einem sehr vielversprechenden Austausch hinsichtlich weiterer Kooperationsmöglichkeiten mit steuerlichen Vertretern aus der Beratungspraxis.

Der nächste „IStR Round Table“ wird in den Räumen der StBK Nbg. veranstaltet am:

Dienstag, 19.10.2021, 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr.

(Bitte beachten Sie, dass zu dieser Veranstaltung - wegen der Anrechnungsmöglichkeit als Fortbildungsveranstaltung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ - eine Seminargebühr in Höhe von EUR 45 seitens der StBK erhoben wird.)

 


20./21. Juli 2021: Deutsch-tschechisches Steuerseminar in Pilsen (CZ)

Die Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik und die Steuerberaterkammer Nürnberg veranstalten ein deutsch-tschechisches Steuerseminar zu praktischen Fragen der Steuerberatung und der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland und der Tschechischen Republik. Die Veranstaltung beginnt Dienstag Mittag (20. Juli 2021) mit Vorträgen von deutschen und tschechischen Referenten und dauert bis Mittwoch Nachmittag.

 

Alle Vorträge und Meinungsbeiträge werden simultan übersetzt. Zwischendurch und beim attraktiven Rahmenprogramm (Zapfschule der Brauerei Pilsen/ Brauereibesichtigung) besteht ausreichend Gelegenheit zum Kennenlernen und Fachaustausch. Zielgruppe sind Steuerberater sowie Unternehmer aus Deutschland und der Tschechischen Republik. Die Teilnahmegebühr kann vor der Eröffnung entweder mit Kreditkarte oder bar vor Ort bezahlt werden, um ggf. Pandemie-bedingte Absagen leichter zu ermöglichen.

 

Eine Anmeldung ist gleichwohl erforderlich. Corona-bedingt sind leider nur wenige Plätze vorhanden.

 

Den Link zur Veranstaltungswebsite finden Sie hier.

 


29.07.2020: Berufung von Prof. Dr. Christian Schmidt in den Arbeitskreis „Digitalsteuer“ der Bundessteuerberaterkammer

 

In dem vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in Berlin errichteten Arbeitskreis „Digitalsteuer“ ist Prof. Dr. Christian Schmidt von der Fakultät Betriebswirtschaft der TH Nürnberg berufen worden.

 

Der Arbeitskreis berät und unterstützt die Erarbeitung von Positionen und Stellungnahmen im Hinblick auf die von der OECD angestrebten Neuordnung des Internationalen Steuerrechts. Das Präsidium der BStBK für die Errichtung des Arbeitskreises „Digitalsteuer“ wird unter dem Vorsitz des ersten Vizepräsidenten der BStBK, Herrn Volker Kaiser, geführt. 


Weitere Mitglieder des Arbeitskreises sind Dr. Nadia Altenburg (StBin, RAin, Assoziierte Partnerin bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn), Dr. Ingo Kleutgens (StB, RA, Partner bei Andersen Tax & Legal, Frankfurt), Prof. Dr. Andreas Oestreicher (StB, Universität Göttingen), Prof. Dr. Stephan Rasch (RA, Partner bei PwC, München) und Prof. Dr. Christian Schmidt (StB, Technische Hochschule Nürnberg, Of Counsel bei WTS, Nürnberg).

Bisher hat sich die BStBK an den drei öffentlichen Konsultationen der OECD beteiligt. Dabei wurden ausschließlich mögliche Rahmenkonzepte und -ideen diskutiert. Aufgrund der möglichen weitreichenden Auswirkungen der OECD-Arbeiten auf den Berufsstand möchte sich die BStBK auch weiterhin an den Diskussionen beteiligen. Darüber hinaus werden eine oder mehrere Publikationen in Fachzeitschriften angestrebt.

In weiteren Ausschüssen der Bundessteuerberaterkammer sind Prof. Dr. Schmidt-Pfeiffer (Ausschuss 30 – "Aus- und Fort­bildung der Berufs­angehörigen, Qualitäts­sicherung, Compliance“) und Prof. Dr. Christian Schmidt (Ausschuss 50 – "Inter­nationales Steuer­recht") von der TH Nürnberg als Mitglieder beteiligt.

 

 


08./09.07.2020: Prof. Dr. Christian Schmidt: Münchner Steuerfachtagung

 

Im Rahmen der Münchner Steuerfachtagung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erstmals im digitalen Format am 08. und 09.07.2020 stattfand, sind - bedingt auch durch die Krise selbst - aktuell bedeutsame Praxisfälle aus dem Internationalen Steuerrecht behandelt worden.

 

Neben Dr. Mathias Hildebrandt (MBL, ProSiebenSat1 Media SE) und LRD Franz Hruschka (Finanzamt München) referierte Prof. Dr. Christian Schmidt (im Sinne eines Bindeglieds zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg GSO, Fachbereich Steuern, dem Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ und der steuerberatenden Berufspraxis - als Partner of Counsel bei der WTS AG) in einem interessanten, spannenden, aber auch mahnenden Live-Vortrag über das „Konfliktfeld Betriebsstätte Ausland“: So führen grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten zunehmend zur Annahme von Betriebsstätten durch die ausländischen Finanzverwaltungen. Besteuerungskonflikte entstehen nun folglich dadurch, dass diese der OECD-Auffassung folgen, während sich die deutsche Finanzverwaltung hingegen in praktisch wichtigen Fällen verweigert bzw. ihr aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht folgen kann (Stichworte: Unechte Dienstleistungsbetriebsstätte, Homeoffice). 

 

Eindrücke aus der Video-Konferenz:

 


Eine weitere Zunahme der Besteuerungskonflikte ist durch die flächendeckenden Änderungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Gefolge des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“, d. h. Abschmelzen der Steuer-Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung ins Ausland) vorprogrammiert. Für die Praxis sind die Folgen gravierend, weil neben den Ertragsteuern auch die Lohnsteuer betroffen ist - Insolvenzen sind aufgrund dessen nicht auszuschließen, was es zu vermeiden gilt.


09.12.2019: Prof. Dr. Christian Schmidt: Anhörung bei der OECD - Public Consultation on Pillar 2

Im Rahmen des Projekts der G20-Staaten und der OECD zur Neuordnung des Internationalen Steuerrechts vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und des sogenannten „Base Erosion and Profit Shifting“ (Verlagerung von Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer) fand am 09.12.2019 eine öffentliche Anhörung bei der OECD in Paris statt; insbesondere ging es um die Einführung einer weltweit akzeptieren Mindestbesteuerung. Prof. Dr. Christian Schmidt, der an der Technischen Hochschule Nürnberg GSO Vorlesungen zur „Internationalen Steuerplanung“ hält, wurde von der Bundessteuerberaterkammer gebeten, dieses Projekt fachlich zu begleiten sowie die gemeinsam mit der Kammer erarbeiteten Standpunkte und Vorschläge aus Sicht der deutschen Rechts- und Interessenslage bei der Anhörung darzulegen.

(Link zur Web-TV-Aufzeichnung der OECD: http://video.oecd.org/6041/or/Public-Consultation-on-Pillar-2.html)



15.10.2019: 52. Fachtag der Steuerberaterkammer Nürnberg in der Meistersingerhalle

Auch in diesem Jahr lud die Steuerberaterkammer Nürnberg in die Nürnberger Meistersingerhalle zum (52.) Fachtag „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen“ ein. Als ein Bindeglied zwischen Berufsstand und Nachwuchs war auch die Technische Hochschule Nürnberg GSO mit unserem Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ vor Ort. Besonders erfreulich war die seitens der Steuerberaterkammer Nbg. ermöglichte Teilnahme von Studierenden unseres Masterstudiengans Steuerberatung, die auf diese Weise „erste Steuerberater-Luft“ bei Fortbildungsveranstaltungen sammeln konnten. Fachlich hochkarätige Referenten, wie MR DR. Thomas Eisgruber vom Bundesfinanzministerium, Prof. Dr. Michael Schaden, Prof. Dr. Swen Oliver Bäuml etc., gestalteten interessante Fachvorträge zu den Themen „Kleinere und größere Bürokratiemonster von GoBD, Kassen und Anzeigepflichten“, „Gestaltungsnotwendigkeit für Familienunternehmen“, „Unternehmensnachfolge“ etc. Der Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ bedankt sich bei der StBK Nbg. für die hervorragende Kooperation!



04.10.2019: Prof. Dr. Christian Schmidt: Deutsch-Italienisches Gemeinschaftsseminar zum Internationalen Steuerrecht

Im Zuge der stetig wachsenden Bedeutung des Handelspartners Italien fand am 04.10.2019 ein „Deutsch-italienisches Gemeinschaftsseminar“ (zwischen den Steuerberaterkammern München und Bozen) in Bozen/Italien statt, das eine ideale Plattform für den fachlichen (Meinungs-)Austausch in grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen geboten hat. Als Bindeglied zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg GSO, Fachbereich Steuern, dem Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ und der steuerberatenden Berufspraxis hat Prof. Dr. Christian Schmidt als Referent an diesem fachlich hochkarätig besetzten Seminar in Bozen teilgenommen; die Themen seiner Vorträge lauteten „Aktuelle Rechtsprechung des BFH und des EuGH zu Doppelbesteuerungsabkommen“ sowie „Aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen beim Betriebsstättenbegriff und Probleme in der Beratungspraxis“.




Exkursion zum Bundesfinanzhof München

Im Rahmen einer Vertiefung der Vorlesungsmodule führte am 22. November 2018 die Studiengangsleiterin des Masterstudiengangs Steuerberatung, Frau Prof. Dr. Schmidt-Pfeiffer, eine ganztägige Exkursion zum Bundesfinanzhof, der in einem geschichtsträchtigen Gebäude in München-Bogenhausen als Nachfolger des Reichsfinanzhofs beheimatet ist, durch. Nach einer im Vorfeld erfolgten theoretischen Auseinandersetzung mit den beiden die Umsatzsteuer betreffenden BFH-Verfahren V R 44/17 („unberechtigter Steuerausweis“) sowie V R 29/17 („ermäßigter Steuersatz“) besuchten unsere Masterstudierenden „live“ vor Ort in einem denkmalgeschützten Sitzungssaal die Verhandlungen. Im Anschluss an die Verhandlungen wurden unsere Studierenden persönlich von Frau Dr. Sabine Haunhorst (BFH-Richterin des VIII. Senats, vornehmlich für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen zuständig) sehr informativ durch die Ausstellung „100 Jahre Reichsfinanzhof (RFH) und Bundesfinanzhof (BFH)“ geführt:  


In den Räumlichkeiten wurde neben der Geschichte - anhand von Bildern bedeutender Richterpersönlichkeiten, Original-Dokumenten aus der Rechtsprechung und -Richterroben - auch das Gebäude selbst als schlossartiges Anwesen vorgestellt. In einer zusätzlichen Frage- und Gesprächsrunde konnten sich die Studierenden zudem einen umfassenden Eindruck von der Arbeit eines(r) Richters(in) am Bundesfinanzhof machen - sozusagen direkt aus „erster Hand“ gewonnen. Die sehr interessante Exkursion zum BFH komplettierte in diesem Jahr unser Mitglied des Fördervereins „Netzwerk Steuern e. V.“, Frau Anita Müller (Steuerberaterin), die mit ihrem praktischen Erfahrungsschatz aus ihrer Kanzleitätigkeit den fachlichen Austausch mit unseren Masterstudierenden bereicherte.


Kompetenzanforderungen an zukünftige Mitarbeiter in Steuerkanzleien/Unternehmensteuerabteilungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie gerne bezüglich der geforderten Kompetenzen befragen, welche Sie sich von den zukünftigen Mitarbeitern Ihrer Steuerabteilung erwarten. 

 

Seit nunmehr drei Jahren gibt es den Masterstudiengang Steuerberatung an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Der Masterstudiengang bildet Studierende aus, die sich in ihrer beruflichen Laufbahn mit dem Steuerrecht beschäftigen wollen, sei es im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit in einer Kanzlei oder im Unternehmensumfeld. 

 

Wir sind daran interessiert, den Masterstudiengang ständig weiter zu entwickeln und ihn auch verstärkt an den Anforderungen der potenziellen Arbeitgeber auszurichten. Insbesondere interessiert uns hierbei die Meinung zum Thema "zukünftig erforderliche Kompetenzen", die unsere Masterabsolventen/-innen erfüllen sollten.

 

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als fachlich verantwortlicher Ansprechpartner hierzu zwei bzw. gegebenenfalls drei kurze Fragen beantworten würden. Die Dauer der Umfrage wird nicht länger als 5 Minuten betragen.

 

Link zur Umfrage: https://www.umfrageonline.com/s/9e61b0b

 

Besten Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Tomas Wirth


Fachvortragsreihe am „Ohm-Steuertag“: Digitalisierung in der Steuerberatung/Finanzverwaltung

Die zunehmende Digitalisierung führt auch in der Steuerberatung bzw. in der Finanzverwaltung zu enormen Veränderungen in den mehr und mehr automatisierten Tätigkeits- und Ablaufprozessen. Über die sich daraus ergebenden Herausforderungen und Chancen für den steuerberatenden Beruf - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für unsere sowohl wissenschaftlich als auch praxisorientiert ausgebildeten Studierenden im Fachbereich „Steuern“ - referierten hochrangige Vertreter des Berufsstandes wie auch der Finanzverwaltung im Rahmen unseres „OHM-Steuertags“, der in diesem Jahr am 12.11.2018 stattfand. Zum wiederholten Male hat der Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ (Verein zur Förderung des Steuerstudiums an der Technischen Hochschule Nürnberg GSO) in direktem Zusammenspiel mit der Firmenkontaktbörse „Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung“ diese Fachvortragsreihe veranstaltet. Die ca. 90 Teilnehmer/-innen setzten sich aus (Master-) Studierenden und Lehrenden unserer Hochschule, Vertretern und Vertreterinnen der Finanzverwaltung, der Steuerberaterkammer Nürnberg und der berufsständischen Organisationen sowie Fachexperten und -expertinnen aus der Beratungspraxis und aus Unternehmen zusammen.

Der Vorstand des Vereins „Netzwerk Steuern e. V.“ (sowie Koordinatorin des Masterstudiengangs Steuerberatung), Frau Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer, begrüßte zu Beginn der Vortragsreihe die Zuhörerschaft herzlich mit einer in das Thema einleitenden Rede, ehe der Vorstandsvorsitzende der DATEV eG (und Vizepräsident der Steuerberaterkammer Nürnberg), Herr Dr. Robert Mayr, die Digitalisierung in einem spannenden und informativen Vortrag aus Sicht eines großen dienstleistenden IT-Unternehmens beleuchtete. Von besonderem Interesse waren dabei die Ausführungen zu einem neuen Programm, das digitale Belege auch automatisch bucht. Der Reifegrad dieses KI-Programms ist nach Aussage von Dr. Mayr so weit, dass die Fehlerquote „nicht schlechter als ein Buchhalter“ sei. Die anschließende Diskussion war sehr lebendig und zeigte, dass viel Fachkompetenz in der Zuhörerschaft anwesend war, und man sich auch unter den Studierenden schon viele Gedanken im Hinblick auf die eigene Zukunft bei fortschreitender Digitalisierung und dem beschleunigten Einsatz von KI-Systemen macht. Anschließend gab der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, Herr Dr. Roland Jüptner, interessante Einblicke in den Einsatz von IT-Systemen im Besteuerungsverfahren und deren anstehende Fortentwicklung und Erweiterung. Bereits jetzt sei etwa das ELSTER-Programm das modernste und weitgehendste IT-Programm von allen Programmen, die in den deutschen Verwaltungsbehörden zum Einsatz kämen. Des Weiteren beschrieb er die Zusammenarbeit bei der Vollmachtsdatenbank, die IT-technisch gemeinsam von Finanzverwaltung und Berufsstand bzw. DATEV entwickelt wurde. Und er erläuterte das RABE-Programm, mit dessen Hilfe die bisherige Belegvorlageverpflichtung zu einer Belegvorhaltungsverpflichtung IT-technisch umgesetzt wird. Interessant war es, auch zu erfahren, dass die Hardware der Finanzverwaltung sich verändert hat, nämlich weg vom PC hin zu Datensichtgeräte mit Anbindung an ein zentrales Rechenzentrum. Auf großes Interesse stießen auch seine Ausführungen zu den in der Finanzverwaltung eingeführten Risikomanagementsystemen.
Nach einer von fachlichem Austausch geprägten Kaffeepause standen noch zwei Vorträge an, die den aufgrund der Digitalisierung zwangsläufig stattfindenden Wandel des steuerberatenden Berufs sehr klar und deutlich veranschaulichten: Zum einen informierte der Vertreter einer „Big 4 - Gesellschaft“, Herr Dr. Klaus Dumser (Director bei PwC), in einem lebendigen und aufschlussreichen Vortrag über notwendige Transformationsprozesse, aber auch über neue Geschäftsmodelle und Strategien, die sich für die Beraterbranche eröffnen. Zum anderen richtete Herr Martin Klumpp als Vertreter des mittelständischen Berufsstandes der Steuerberater (Geschäftsführer und Partner der Trewitax Deutschland GmbH) in einem abwechslungsreichen und zukunftsweisenden Vortrag sein Augenmerk konkret auf die Rolle des steuerberatenden Berufs in einem mehr oder weniger vollständigen digitalen System, das dabei aber neue Wertschöpfung und wertvolle Zusatzdienstleistungen für die Mandanten generiert. Für einen gelingenden Transformationsprozess ist es aus seiner Sicht wichtig, dass die Mitarbeiter/-innen über eine ausreichende Agilität verfügen und - mit Blick auf die anwesenden Studierenden - fachlich hochkarätig ausgebildet sind. Allerdings werden künftig auch in den Steuerberatungskanzleien IT-Mitarbeiter vermehrt zum Einsatz kommen (müssen).
Nach einer abschließenden Frage- und Diskussionsrunde bedankte sich der Vorstand des Steuervereins, Frau Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer, bei allen Beteiligten für die interessanten Vorträge und die lebhaften Diskussionen. Beim anschließenden Get-together mit kleinen kulinarischen Leckerbissen wurden der lebendige Fachdialog und praktische Erfahrungsaustausch fortgesetzt; auch sind gute Kontakte geknüpft worden. Das Wiedersehen der „Ehemaligen des Masterstudiengangs“ war für alle Anwesenden ein freudiges Ereignis.


Gastvortrag der StBK-Nbg zum Berufsbild Steuerberater

In der Schwerpunktveranstaltung Einkommensteuer von Herrn Prof. Dr. Schlieper waren am 7. Juni 2018 Herr RA/StB Kunert (Mitglied des Vorstands der Steuerberaterkammer Nürnberg) sowie Herr RA Prölß (Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Nürnberg) zu Gast.


Im Rahmen des einstündigen Vortrags mit anschließender Frage- und Gesprächsrunde brachten Herr Prölß und Herr Kunert den Studierenden das Berufsbild des Steuerberaters auf sehr kurzweilige Art nahe. Neben der verschiedenen Wege Steuerberater zu werden, erfuhren die Studierenden aus erster Hand von den zahlreichen Tätigkeitsfeldern, die der Beruf neben der Steuerdeklaration noch bietet.

 

Auch die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Tätigkeit des Steuerberaters und die Veränderungen in Bezug auf die Wertschöpfungskette waren hierbei Thema.

 


Die Veranstaltung, die mit sehr engagiertem Einsatz der Steuerberaterkammer Nürnberg durchgeführt wurde, fand bei unseren Studierenden großen Anklang.


OHM-Steuertag: Fachvortragsreihe Internationales Steuerrecht

Die stetig wachsende Bedeutung des Internationalen Steuerrechts – nicht nur für bekannte „Global Player“ wie Amazon, Google oder Siemens, sondern auch für mittelständische Unternehmen – war Anlass für den Verein „Netzwerk Steuern e.V.“ zur Förderung des Steuerstudiums an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm am Montag, dem 13.11.2017, eine hochkarätig besetzte IStR-Fachvortragsreihe auszurichten. Rund 150 Teilnehmer/-innen waren der Einladung gefolgt. Zum Teilnehmerkreis gehörten – neben Studierenden und Lehrenden unserer Hochschule – Professoren und Studierende anderer Hochschulen bzw. Universitäten, Vertreter und Vertreterinnen der Finanzverwaltung, der Steuerberaterkammer Nürnberg und der berufsständischen Organisationen sowie Fachexperten und -expertinnen aus der Beratungspraxis und aus Unternehmen.

Nach einer warmherzigen Begrüßungsrede von Prof. Dr. Christian Schmidt (TH Nürnberg, PwC) begeisterte der ehem. Vorsitzende Richter des I. Senats des Bundesfinanzhofs und Partner of Counsel bei KPMG Prof. Dr. Dietmar Gosch die Zuhörerschaft mit seinem lebendigen und zukunftsweisenden Vortrag über „Die drei Gewalten im Steuerrecht – Spielräume und Grenzen zwischen Verfassungsrecht, Unionsrecht und Abkommensrecht“. Insbesondere für die Studierenden war es augenscheinlich sehr wertvoll, Prof. Dr. Dietmar Gosch live zu erleben, der mit seinem außergewöhnlich breiten und tiefen Fachwissen der nationalen und internationalen Rechtsprechung in den letzten zwei Jahrzehnten seinen Stempel aufgedrückt hat und im In- und Ausland eine bekannte Persönlichkeit ist. Im Anschluss an eine Frage- und Diskussionsrunde haben sich Prof. Dr. Christian Schmidt als Vertreter der Wissenschaft und Beratungspraxis und RD Dipl.-Finanzw. (FH) Michael Bär, Referatsleiter des Bayerischen Landesamts für Steuern, als Vertreter der Finanzverwaltung, einen fachinhaltlich spannenden und abwechslungsreichen „Schlagabtausch“ zum Thema „Aktuelle Fälle aus der grenzüberschreitenden Betriebsprüfung“ geliefert und die Zuhörer mit so manchem „Aha-Effekt“ in ihren Bann gezogen. Anschließend richtete Jochen Stahl, Vorstand Finanzen und Recht der Brodos AG, in seinem aufschlussreichen Vortrag den Blickwinkel auf Herausforderungen und Auswirkungen, die das aktuell in den Medien weitverbreitete Thema „BEPS“ („Base Erosion and Profit Shifting“) in mittelständischen Unternehmen nach sich zieht und – für den ein oder anderen Zuhörer überraschend – auf viele Unternehmensbereiche wie Steuern, Rechnungswesen/Buchhaltung, Controlling, Finance, Treasury und Revision durchschlägt. Zum Abschluss der IStR-Fachvortragsreihe gab Dr. Mathias Graf informative Einblicke in die Weiterbildungsmöglichkeit des Steuerberaters zum „Fachberater Internationales Steuerrecht“ und zeigte in persona eines „Fachberaters IStR“ dem Publikum weitreichende Betätigungsfelder eines Fachberaters auf. Dem Verein mit Frau Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer als Vorstand gelang mit der Förderung des fachlichen Meinungs- und praktischen Erfahrungsaustauschs – über das persönliche Kennenlernen beim Get-Together mit kleinen kulinarischen Köstlichkeiten hinaus – ein außergewöhnlicher Einstand in eine neue Vortragsreihe mit Weitblick. Zum Schluss ein Hinweis in eigener Sache: Fördermitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!


TH goes DATEV Barcamp

Am 11.11.2017 fand im IT-Campus das erste DATEV-Barcamp im IT Campus in der Fürther Straße statt. Im Rahmen des offenen Veranstaltungsformats wurde über viele Themen rund um die Digitalisierung in der Steuerberatung diskutiert.

In den Arbeitsgruppen wurden unter anderem folgende Themen besprochen:

  • Wie bilde ich meine Mitarbeiter zu Digitalisierungsexperten aus?
  • Wie gestaltet sich der Weg vom Papier hin zu digitalen Prozessen?
  • Welchen Einfluss hat künstliche Intelligenz (auch auf die zukünftigen Mandantenbedürfnisse)?

Stefan Strom und Tomas Wirth haben das Veranstaltungsformat des DATEV Barcamps seitens der Technischen Hochschule pilotiert und als Bildungspartner der DATEV den Blick durch die „Hochschulbrille“ in den einzelnen Foren einbringen können.

 



M&A Workshop mit PWC

Mit einer weiteren Veranstaltung wurde der Masterstudiengang Steuerberatung seinem fachlichen Anspruch, integriert praxisorientiert auszubilden, gerecht. Am Montag, dem 13.11.2017, fand in Kooperation mit PricewaterhouseCoopers (PwC) ein Workshop zum Thema „Mergers & Acquisitions“ statt, der bei unseren Masterstudierenden großen Anklang fand und auch seitens der Verantwortlichen von PwC Nürnberg mit sehr engagiertem Einsatz durchgeführt wurde.

 

 

Zum Ende des Workshops ergab sich noch einmal eine gute Möglichkeit des persönlichen Kennenlernens und des fachlichen Austauschs zwischen unseren (neuen) Master-Studierenden und Vertretern/innen von PwC (als potenzieller Arbeitgeber).


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